Der Verfassungsgerichtshof gab damit dem Einspruch des Flughafens Wien bzw. des Landes NÖ recht, weil der Bundesverwaltungsgerichtshof in der angefochtenen Entscheidung offenbar die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt und den Klimaschutzsowie den Bodenverbrauch falsch bewertet hat.
So sei es zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Projektgenehmigung einzubeziehen, aber die sonst im Gesetz zitierten „sonstigen öffentlichen Interessen“ wären aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar gewesen, weshalb das Verwaltungsgericht die Emmissionen fehlerhaft berechnet hat.
Neue Chance für 3. Piste Flughafen Wien
„Der Verfassungsgerichtshof hat die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die 3. Piste Flughafen Wien heute aufgehoben und somit sind die Chancen auf 30.000 Jobs in der Region wieder gegeben“, freut sich VP-Bundesrat Bgm. Gerhard Schödinger.
Weitere Artikel

Silbernes Ehrenzeichen für Gerhard Lackstätter
Silbernes Ehrenzeichen für Gerhard Lackstätter
Volkspartei Niederösterreich würdigt langjähriges…

Gemeindeparteitag der Volkspartei Zwölfaxing.
Beim Gemeindeparteitag der Volkspartei Zwölfaxing am 25. Juni wurde ein neuer Vorstand gewählt. Zu…

Für die ÖVP Zwölfaxing im Gemeinderat vertreten
Nach der Gemeinderatswahl, die am 26.Januar2025 stattfand, hat sich der neu gewählte Gemeinderat…

Unser Team für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025
Unter dem Motto "Volkspartei gemeinsam arbeiten für Zwölfaxing" treten wir am 26. Jänner 2025 zur…