Der Verfassungsgerichtshof gab damit dem Einspruch des Flughafens Wien bzw. des Landes NÖ recht, weil der Bundesverwaltungsgerichtshof in der angefochtenen Entscheidung offenbar die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt und den Klimaschutzsowie den Bodenverbrauch falsch bewertet hat.
So sei es zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Projektgenehmigung einzubeziehen, aber die sonst im Gesetz zitierten „sonstigen öffentlichen Interessen“ wären aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar gewesen, weshalb das Verwaltungsgericht die Emmissionen fehlerhaft berechnet hat.
Neue Chance für 3. Piste Flughafen Wien
„Der Verfassungsgerichtshof hat die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die 3. Piste Flughafen Wien heute aufgehoben und somit sind die Chancen auf 30.000 Jobs in der Region wieder gegeben“, freut sich VP-Bundesrat Bgm. Gerhard Schödinger.
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