Die Förderung wurde für niederösterreichische Studierende, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule fahren, im Jahr 2008 eingeführt, heuer unterstützt das Land Niederösterreich damit mehr als 15.000 Studentinnen und Studenten. Neu ist in diesem Studienjahr, dass der Bezug der Familienbeihilfe kein Förderkriterium mehr ist, die einzige Voraussetzung ist somit ein Alter von unter 26 Jahren.
Einzigartige Barbehebung der Förderung
Die zukünftigen Akademikerinnen und Akademiker senden pro Semester den Antrag entweder per Post, Fax oder E-Mail ein, oder holen sich bis zu 75 Euro in bar an einer der beiden Auszahlungsstellen im Bürgerbüro, Herrengasse 13, in Wien, bzw. im Bürgerbüro des Landes Niederösterreich, Landhausboulevard, Haus 4, in St. Pölten ab. "Besonders diese Möglichkeit der wohl in Österreich einzigartigen Barbehebung der Förderung wird immer beliebter, da sie schnell und völlig unbürokratisch abgewickelt wird", betont Wilfing. Die Förderung kann jeweils vom Beginn des Semesters an Universitäten (1. Oktober bzw. 1. März) bis zum Ende der Ferien (30. September bzw. 28./29. Februar) beantragt werden.




