Bei der gesetzlichen Regelung will der NÖAAB-Landesvorstand weg von der Tagesarbeitszeit hin zur Wochenarbeitszeit. Pro Woche sollen weiterhin 38,5 oder 40 Stunden (je nach Kollektivvertrag) gearbeitet werden. Als Ruhezeiten sind 11 Stunden täglich und am Wochenende 36 Stunden geplant. Die Höchstarbeitszeit soll in der Durchrechnung von 4 Monaten im Durchschnitt maximal 48 Stunden betragen. „Damit geben wir Arbeitnehmern klare schlankere Arbeitszeit-Regeln, die ein Höchstmaß an Freiheit garantieren. Die 3,5 Tage-Woche kann somit Realität werden“, betont NÖAAB-Landesobmann Bundesminister Wolfgang Sobotka.
Entlohnung und Überstunden-Zuschläge sollen weiterhin Angelegenheit der KV-Partner sein. Das NÖAAB-Modell sieht außerdem eine Stärkung der Sozialpartnerschaft auf betrieblicher Ebene vor. Betriebsvereinbarungen sollen in Zukunft Normal-Arbeitszeitmodelle im Betrieb festlegen und auch vom KV abweichende Regeln zulassen.
„Der NÖAAB fordert ein Arbeitszeitrecht, das Schutz für Arbeitnehmer garantiert und ihnen Freiheiten bei der Zeiteinteilung gibt. Das Modell haben wir bei unserer Landesvorstands-Klausur einstimmig beschlossen. Den Vorschlag bringen wir auf Bundesebene ein“, ergänzt Bezirksobmann Bundesrat Bgm. Gerhard Schödinger.